Aktuelles

2010-03-25

Ausstellung: Gericht erlaubt Namensnennung eines IM

Der Dompfarrer Edmund Käbisch (Zwickau) darf den Namen eines Inoffiziellen Mitarbeiters (IM) der DDR-Staatssicherheit weiterhin öffentlich nennen.
Das hat das Landgericht Zwickau entschieden.